Details zur Pfarrgemeinderatswahl
Weil Ihre Stimme zählt:
Aktives Wahlrecht
Wahlberechtigt sind alle Katholikinnen und Katholiken der Pfarrgemeinde, die vor dem 1. Jänner 2022 das 16. Lebensjahr vollendet haben sowie alle vor diesem Zeitpunkt Gefirmten, die bis zum 1. Jänner 2022 das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Die örtliche Zuordnung zur Pfarrgemeinde ergibt sich durch den Wohnort in St. Peter oder – bei einem Wohnort außerhalb – durch die regelmäßige Teilnahme am Leben der Pfarre.
Wahlzeit und Wahlort
Samstag, 19. März 2022: 18:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Sonntag, 20. März 2022: 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Wahllokal
Pfarrhof bzw. Pfarrzentrum St. Peter, Gruber-Mohr-Weg 9, 8042 Graz (genauer Ort innerhalb der Räumlichkeiten ist an den Wahltagen gekennzeichnet).
Wahlzettel liegen in den Wahllokalen auf.
Falls Sie in der Pfarre nicht ohnehin bekannt sind, ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen.
Briefwahl ab 6. März möglich
Briefwahlunterlagen können ab 6. März im Pfarrsekretariat abgeholt und abgegeben werden. Das verschlossene Kuvert mit dem ausgefüllten Stimmzettel muss spätestens bis zum Ende der Wahlzeit (Sonntag, 20. März, 12:30 Uhr) bei der Wahlkommission eingelangt sein.
Kandidatinnen und Kandidaten
Den Stimmzettel mit den Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie hier und rechts im Download-Bereich.
Auch auf Plakaten vor der Pfarrkirche werden die Kandidatinnen und Kandidaten in Wort und Bild vorgestellt.