Grabgebühren

Friedhofsbenützungsgebühren - Was ist das?
Die Gebühren sind zweckgebunden für den Friedhof bestimmt. Sie müssen den laufenden Aufwand decken, sowie die notwendigen Rücklagen für zukünftige Investitionen (Erhaltung der Mauern, Wege, Gebäude etc.) sichern. Die Gebühren - abgesehen vom Begräbnisfall - setzen sich aus Grabgebühr (vergleichbar Platzmiete) und der Friedhofsbenützungsgebühr (vergleichbar Betriebskosten) zusammen.
Die Grabgebühr ist für alle kirchlichen Friedhöfe der Steiermark einheitlich geregelt. Die Benützungsgebühr zur Abdeckung des Verwaltungsaufwandes (Müllentsorgung, Wegedienst etc.) wird nach den konkreten Kosten berechnet und valorisiert. Dafür erhalten Sie in Hinkunft eine gesonderte Rechnung.
Gebühren
Die Gebühren sind zweckgebunden für den Friedhof bestimmt. Sie müssen den laufenden Aufwand decken sowie die notwendigen Rücklagen für zukünftige Investitionen (Erhaltung der Mauern, Wege, Gebäude etc. sichern).
Die Gebühren – abgesehen vom Begräbnisfall – setzen sich aus Grabgebühr (vergleichbar Platzmiete) und der Friedhofsbenützungsgebühr (vergleichbar Betriebskosten) zusammen.
Die Grabgebühr ist für alle kirchlichen Friedhöfe der Steiermark einheitlich geregelt: Derzeit monatlich 1 Euro pro Stelle.
Ruhezeit – Wiedererwerb
Die Ruhezeit nach einem Begräbnis beträgt laut Ordnung 15 Jahre (Abweichungen siehe Friedhofsordnung).
Ruhezeit Sarg: 15 Jahre
Ruhezeit Urne: 10 Jahre
Nach der Ruhezeit kann das Grab wieder für einen vereinbarten Zeitraum neu erworben werden. Darauf besteht kein Rechtsanspruch, wird aber so keine Probleme vorliegen in der Regel gehandhabt.
Die Ruhezeit verdoppelt sich wenn es zu einem Verschluss des Grabes durch eine vollständige Abdeckung kommt. Bei entsprechender Vorsorge für die nächsten 15 Jahre empfiehlt sich eine Tieferlegung, wenn dies möglich ist.